Stolperfalle Geringfügige Beschäftigung - Minijob und Mindestlohn

(Live Online Seminar)

Der Gesetzgeber hat die Vergütungsobergrenze bei Aushilfstätigkeiten am 1.10.2022 auf 520 € angehoben und dynamisiert. Zudem hat der Mindestlohn (seit 1.10.2022 12 €; ab 1.1.2024 12,41 €) im Bezug auf Entlohnung und Aufzeichnungspflichten immense Praxisauswirkungen auf alle Unternehmen. Seit 1.1.2023 ist der ausgeweitete Übergangsbereich bis 2.000 € beim Midi-Job umzusetzen. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben mit den neuen Geringfügigkeits-Richtlinien 2022, sowie den Neuregelungen zum Werkstudentenprivileg erneut detailversessen agiert. Diese haben in der Abrechnungspraxis viele neue folgenschwere Fallstricke aufgetan. Bei Betriebsprüfungen (insbesondere bei Zoll- und Lohnsteueraußenprüfungen) erhöht sich das Augenmerk der Prüfer, sobald der Bereich der Aushilfstätigkeiten ansteht. Der Handlungsbedarf auf den verschiedensten Ebenen im Personalbüro ist noch größer geworden.

Kernthemen

Grundlagen / Neuregelungen für geringfügig Beschäftigte
Alle steuerrechtlichen und sv-rechtlichen Rahmenbedingungen; RV-Pflicht seit 2013 - Vorgaben zur Befreiung; Alles zum Mindestlohn insbesondere zur Arbeitszeitproblematik sowie zu den Aufzeichnungspflichten; Zusammenrechnung mit einer Hauptbeschäftigung - Zusammenrechnung mehrerer Mini-Jobs; Abrechnung von Schülern, Studenten (Neurege-lung durch die Spitzenverbände), Praktikanten, Rentnern, Beamten, Mutterschutz und Elternzeit, Kombination von Aushilfslohn mit Übungsleiterpauschale oder Ehrenamts-freibetrag; Abgrenzung Arbeitnehmer/selbständige Tätigkeit; etc.

Erhöhung Mindestlohn auf 12,41 € und Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze zum 01.01.2024

Neue Geringfügigkeitsrichtlinien 2022 + Neue Meldevorschriften seit 2022 und 2023

Neue Minijob und Midijobgrenze seit 1.1.2023 und ab 1.1.2024 (520 Euro / 538 Euro / 2.000 Euro)

Grundlagen und Neuregelungen für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse
Alle steuerrechtlichen und sv-rechtlichen Rahmenbedingungen; Besondere Personengruppen wie arbeitssuchend Gemeldete, Rentner, Schulabgänger und in der Landwirtschaft Beschäftigte; Prüfung der Berufsmäßigkeit; etc.

Grundlagen und Neuregelungen für den Übergangsbereich (Entgelt über 520 € / 538 € bis 2.000 € monatlich seit 2023, ab 2024); Bestandsschutzregeln für Altfälle; Unterschiedliche Sozialversicherungs-Beitragslast für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, jedoch volle Rentenentgeltpunkte; jährliche Neuberechnung der Formeln anhand der Verfahrensregeln; Folgen bei ArbN-Verzicht auf die Gleitzonen-regelung; Meldeverfahren sowie Anmeldung / Abmeldung und Abführung der SV-Beiträge; etc.

Aber auch zusätzliche Aspekte wie arbeitsrechtliche Grundlagen Inflationsausgleichs-prämie 3.000 Euro, Minijob + Kurzarbeit sowie Minijob und Rente mit den neuen Gesetzen: Flexirentengesetz und Betriebsrentenstärkungsgesetz und Minijobs in Privathaushalten, werden Ihnen nicht vorenthalten.

Zielgruppe: (m/w/d) Personalleiter, Personalsachbearbeiter, Mitarbeiter der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Unternehmer und Berater

Hinweis: Grundkenntnisse im Themenkomplex werden vorausgesetzt!

Dieses Seminar macht Sie fit für die Abrechnung geringfügiger und kurzfristiger Beschäftigungsverhältnisse und der Gleitzone. Es zeigt Ihnen die Stolpersteine in der täglichen Praxis im Lohnsteuerrecht, bei der Sozialversicherung und im Arbeitsrecht. Sie erhalten eine Reihe von Gestaltungsempfehlungen und Anwendungsbeispielen. Checklisten und Arbeitshilfen, die in die Seminarunterlagen eingearbeitet sind, erleichtern Ihnen die tägliche Arbeit sowie die Vorbereitung auf eine Lohnsteueraußenprüfung / Prüfung durch die Rentenversicherung.

Kernthemen: Grundlagen / Neuregelungen für geringfügig Beschäftigte | Erhöhung Mindestlohn auf 12,41 € und Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze zum 01.01.2024 | Neue Geringfügigkeitsrichtlinien 2022 + Neue Meldevorschriften seit 2022 und 2023 | Neue Minijob und Midijobgrenze seit 1.1.2023 und ab 1.1.2024 (520 Euro / 538 Euro / 2.000 Euro) | Grundlagen und Neuregelungen für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse u.v.a.

Dozent (m/w/d): Dipl.-Betriebswirt Thomas Leibrecht, Leibrecht Consulting KG