Nachhaltigkeit systematisch im Unternehmen verankern - CSRD Konvoi

In vier Workshops zum CSRD-Bericht

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verpflichtet künftig auch mittelständische Unternehmen zur jährlichen Erstellung eines umfassenden Nachhaltigkeitsberichts. Betriebe mit einer Bilanzsumme über 25 Mio. Euro, einem Nettoumsatz über 50 Mio. Euro und mehr als 250 Mitarbeitenden (bei Erfüllung von zwei dieser Kriterien) müssen erstmals Anfang 2026 für das Jahr 2025 berichten.
Daraus ergeben sich sowohl Risiken als auch Chancen. Da die Anforderungen komplex und umfangreich sind, bieten wir hierzu vier Workshops an. Erfahrene Experten vermitteln Ihnen das nötige Wissen, um den CSRD-Bericht erfolgreich zu erstellen.
Im Mittelpunkt steht bei dem CSRD Konvoi auch der Austausch der beteiligten Unternehmen untereinander. Über gemeinsame Gruppenaufgaben werden Inhalte praxisnah erlernt und Netzwerke in der Region aufgebaut.


Ablauf und Kernthemen


Workshop 1: Grundlagen, Anforderungen und Ziele der CSRD | Themenfelder der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) | Wesentlichkeitsanalyse: Erarbeitung erster Handlungsfelder und Auswahl der relevanten Stakeholder

Workshop 2: Einbindung der relevanten Stakeholder | Vorbereitung einer Wesentlichkeitsanalyse | Vorbereitung einer Stoffstromanalyse (inkl. Upstream/Downstream)

Workshop 3: Gemeinschaftliche Auswertung der Ergebnisse einer ersten doppelten Wesentlichkeitsanalyse inkl. Erfahrungsaustausch | Optimierungspotenziale in der Wesentlichkeitsanalyse

Workshop 4: Messung und Dokumentation der Datenpunkte aus der Wesentlichkeitsanalyse | Definition von Verantwortlichkeiten und Rollen (RACI-Matrix)

Eine persönliche Sprechstunde
Individuelle Fragen der Teilnehmenden können im Anschluss an den Workshop im Rahmen einer persönlichen Sprechstunde erörtert und vertieft werden. Und auch bereits während der Fortbildung wird auf individuelle Fragen eingegangen.

Zielgruppe: Entscheidungsträger und Fachbereichsvertreter aus den Bereichen Umwelt, Energie, Klimaschutz und Nachhaltigkeit von Unternehmen, die nach der neuen Gesetzgebung zukünftig einen Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD veröffentlichen müssen.

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verpflichtet künftig auch mittelständische Unternehmen zur jährlichen Erstellung eines umfassenden Nachhaltigkeitsberichts. Betriebe mit einer Bilanzsumme über 25 Mio. Euro, einem Nettoumsatz über 50 Mio. Euro und mehr als 250 Mitarbeitenden (bei Erfüllung von zwei dieser Kriterien) müssen erstmals Anfang 2026 für das Jahr 2025 berichten.

Ablauf und Kernthemen

Workshop 1: Grundlagen, Anforderungen und Ziele der CSRD | Themenfelder der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) | Wesentlichkeitsanalyse: Erarbeitung erster Handlungsfelder und Auswahl der relevanten Stakeholder

Workshop 2: Einbindung der relevanten Stakeholder | Vorbereitung einer Wesentlichkeitsanalyse | Vorbereitung einer Stoffstromanalyse (inkl. Upstream/Downstream)

Workshop 3: Gemeinschaftliche Auswertung der Ergebnisse einer ersten doppelten Wesentlichkeitsanalyse inkl. Erfahrungsaustausch | Optimierungspotenziale in der Wesentlichkeitsanalyse

Workshop 4: Messung und Dokumentation der Datenpunkte aus der Wesentlichkeitsanalyse | Definition von Verantwortlichkeiten und Rollen (RACI-Matrix)

Eine persönliche Sprechstunde
Individuelle Fragen der Teilnehmenden können im Anschluss an den Workshop im Rahmen einer persönlichen Sprechstunde erörtert und vertieft werden. Und auch bereits während der Fortbildung wird auf individuelle Fragen eingegangen.